In Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften und mit dem Ziel, ein ethisches, transparentes und vollständig gesetzeskonformes Arbeitsumfeld zu gewährleisten, wird die Aktivierung des internen Meldekanals für Straftaten, allgemein bekannt als "Whistleblowing", mitgeteilt. 1. Personen, die eine Meldung machen können Alle Personen, die mit dem Unternehmen in Verbindung stehen, können eine Meldung einreichen, einschließlich: Mitarbeiter; Selbständige; Berater und Mitarbeiter; Auszubildende und andere Personen, die aus irgendeinem Grund ihre Tätigkeit in Verbindung mit dem Unternehmen ausüben. 2. Gegenstand der Meldungen Gemeldet werden können Sachverhalte, Verhaltensweisen oder Unregelmäßigkeiten, die beispielsweise folgende Formen annehmen können: Verwaltungs-, Buchhaltungs-, zivil- oder strafrechtliche Verstöße; Verstöße gegen nationale oder supranationale Vorschriften, interne Regelungen, Unternehmensabläufe oder den Ethikkodex; betrügerisches Verhalten, Missbrauch, Verschwendung oder andere Verhaltensweisen, die dem öffentlichen Interesse oder den Unternehmensinteressen schaden könnten. 3. Verfahren zur Einreichung von Meldungen Meldungen können über den folgenden internen Kanal eingereicht werden: Telematikplattform: über das Unternehmensportal unter: https://gallina.wb.teseoerm.com Die Plattform ist so strukturiert, dass maximale Vertraulichkeit bei der Verwaltung der eingegebenen Informationen gewährleistet ist. 4. Vertraulichkeit und Schutz für den Hinweisgeber Die Identität des Hinweisgebers wird in jeder Phase des Prozesses innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen geschützt und vertraulich behandelt. Die Offenlegung der Identität ist nur in den Fällen zulässig, in denen: sie für die Verteidigung der betroffenen Person unerlässlich ist; in den geltenden Rechtsvorschriften ausdrücklich vorgesehen ist; mit Zustimmung des Hinweisgebers erfolgt. Es werden alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um jede Form von Vergeltung oder Benachteiligung des Hinweisgebers, ob tatsächlich oder vermutet, als Folge der nach Treu und Glauben erfolgten Meldung zu verhindern. 5. Verwaltung von Meldungen Die Meldungen werden von einem engagierten Team nach formalisierten internen Verfahren gemäß den Grundsätzen der Rechtzeitigkeit, Unparteilichkeit und Genauigkeit der Analyse geprüft. Gegebenenfalls können die gesammelten Informationen unter Einhaltung der geltenden Vorschriften an die zuständigen Behörden (z. B. Justizbehörde oder Rechnungshof) weitergegeben werden. 6. Kurzbeschreibung des Whistleblowing-Dienstes Whistleblowing ist die Rechtsinstitution, die Arbeitnehmer (sogenannte Whistleblower oder Hinweisgeber) schützt, die Straftaten oder betrügerische Aktivitäten melden, von denen sie bei der Ausübung ihrer Arbeitstätigkeit sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor Kenntnis erlangt haben. In Italien wird das Thema hauptsächlich durch das Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023 geregelt, mit dem die Richtlinie (EU) 2019/1937 umgesetzt wurde. Die Nationale Antikorruptionsbehörde (ANAC) überwacht die Anwendung der Vorschriften und verwaltet den externen Meldekanal. Zu den geschützten Personen gehören unter anderem Arbeitnehmer (befristet und unbefristet), Selbstständige, Mitarbeiter, Freiberufler und Berater, Auszubildende, Freiwillige, Aktionäre sowie Personen, die Verwaltungs-, Führungs-, Kontroll- oder Aufsichtsfunktionen ausüben, sofern sie über einen hinreichenden Grund verfügen, um die gemeldeten Informationen für wahr zu halten. Hinweisgeber können verschiedene gesetzlich vorgesehene Meldekanäle nutzen; Dr. Gallina S.r.l. hat sich entschieden, einen dedizierten internen Kanal, der auf einer Online-Plattform basiert, als Hauptinstrument für die Verwaltung von Meldungen zu verwenden. Die Gesetzgebung sieht spezielle Schutzmaßnahmen für den Hinweisgeber vor: Alle repressiven Maßnahmen wie Entlassung, Demütigung, ungerechtfertigte Übertragung, Nichtbewerbung, Mobbing oder andere Formen der Diskriminierung oder Benachteiligung im Zusammenhang mit der nach Treu und Glauben erfolgten Meldung sind verboten und ungültig. Die Identität des Hinweisgebers wird während des gesamten Prozesses der Bearbeitung der Meldung vertraulich behandelt; die Anonymität kann nur aufgehoben werden, wenn der Hinweisgeber in einem Gerichtsverfahren oder in den ausdrücklich gesetzlich vorgesehenen Fällen zur Aussage aufgefordert wird. Weitere Informationen oder Erläuterungen zur Nutzung des Meldekanals entnehmen Sie bitte der vorhandenen Betriebsdokumentation oder den beauftragten internen Ansprechpartnern.